Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordung der Agility Freunde Hanau e.V. (AFH)

 

§1 Grundlage

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Änderungen der Beitragsordnung können nur in der Mitgliederversammlung der AFH beschlossen werden.

§2 Beitragspflicht

  1. Die AFH erheben von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Jahresmitgliedsbeitrag (§ 8 der Satzung).
  2. Die Höhe des Beitrags wird in der Jahreshauptversammlung beschlossen (§ 8 der Satzung).
  3. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des bereits entrichteten Mitgliedsbeitrags.
  4. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich (per Mail ist zulässig) erklärt werden (§ 6b der Satzung). Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

§3 Höhe der Beiträge

  1. Der Jahresmitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag und Trainingsgruppenbeiträgen. Der Grundbeitrag beträgt:
I.                    Für ordentliche Mitglieder 60 Euro
II.                  Für jugendliche Mitglieder 20 Euro
III.                Für Schüler und Studenten über 18 Jahre 40 Euro
IV.                Für Fördermitglieder 20 Euro
  1. Pro Trainingsplatz fällt ein jährlicher Trainingsgruppenbeitrag pro Mensch-Hund-Team an. Die Beitragspflicht wird zum festgelegten Stichtag erfasst; eine Rückerstattung bei Austritt aus einer Trainingsgruppe erfolgt nicht.
I.                    Für wöchentlich stattfindende Gruppen 15 Euro
II.                  Für 14-tägig stattfindende Gruppen 7,50 Eur
  1. Der Verein bemüht sich, regelmäßige Trainingseinheiten anzubieten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Trainingseinheiten. Änderungen im Trainingsplan können aufgrund von wetterbedingten oder organisatorischen Gründen erforderlich sein und werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
  2. Trainer werden pro Gruppe, die sie wöchentlich anbieten, von zwei Trainingsgruppenbeiträgen entbunden. Für 14-tägig stattfindende Gruppen entfällt ein Trainingsgruppenbeitrag. Amtsträger werden pro Amt von zwei Trainingsgruppenbeiträgen entbunden.
  3. Die Trainingsgruppenbeiträge werden mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
  4. Für Neumitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Eine Anrechnung von vorab gekauften Kursen oder Zehnerkarten erfolgt nicht. Die Aufnahmegebühr beträgt:
      1. für Einzelpersonen 75 Euro
      2. für Familienmitglieder 25 Euro
    1. Zusätzliche Kurse
      Zusätzlich zu den regulären Trainingsgruppen bietet der Verein gelegentlich spezielle Kurse an.
      Diese Kurse sind nicht im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten und müssen separat bezahlt werden.
      Die Kosten für diese Kurse werden bei der Bekanntgabe des jeweiligen Kurses mitgeteilt.

    §4 Arbeitsstunden

    1. Gemäß §7 der Satzung sind aktiv am Training teilnehmende Mitglieder zur Leistung von Arbeitsstunden verpflichtet:
    I.        Für ordentliche Mitglieder 15 Arbeitsstunden
    II.      Für jugendliche Mitglieder 7 Arbeitsstunden
    1. Abweichend müssen Trainer und Amtsträger abseits ihrer Ämter 5 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Mitglieder ab 70 Jahren sind von der Pflicht zur Ableistung der Arbeitsstunden befreit.
    2. Der Zeitraum für die Erbringung der Arbeitsstunden erstreckt sich von der Jahreshauptversammlung eines Jahres bis zur Jahreshauptversammlung des Folgejahres.
    3. Kuchen- und Salatspenden entsprechen einer Arbeitsstunde.
    4. Werden die erforderlichen Arbeitsstunden nicht geleistet, wird eine Gebühr in Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns für jede nicht geleistete Stunde erhoben. Diese wird mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.

    §5 Fälligkeit und Zahlung der Beiträge

    1. Die Beiträge werden jährlich nach der Jahreshauptversammlung eingezogen.
    2. Die Beiträge des Vereins werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
    3. Der Vorstand kann in besonderen Fällen, wie z.B. bei finanziellen Schwierigkeiten, die Beiträge stunden oder erlassen.
    4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

    §6 Verwendung der Beiträge

    1. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung der laufenden Vereinsaktivitäten und der Erhaltung der Vereinsinfrastruktur.
    2. Insbesondere werden die Beiträge verwendet für:
      1. Unterhalt und Pflege des Trainingsplatzes: Dazu gehören die regelmäßige Instandhaltung und Ausstattung des Platzes.
      2. Anschaffung und Wartung von Trainingsgeräten: Dies umfasst alle notwendigen Geräte und Materialien für das Hundetraining.
      3. Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen: Die Beiträge helfen bei der Organisation und Durchführung von Vereinsveranstaltungen, Turnieren und Wettkämpfen.
      4. Aus- und Weiterbildung der Trainer: Unterstützung bei der Fortbildung und Qualifizierung der Trainer, um ein hohes Trainingsniveau zu gewährleisten.
      5. Verwaltungskosten: Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten des Vereins, wie z.B. Büromaterial, Kommunikation und Versicherungen.
    3. Der Vorstand legt jährlich in der Jahreshauptversammlung einen Finanzbericht vor, der die Verwendung der Mitgliedsbeiträge detailliert darstellt.

    §7 Verzug, Gebühren und Ausschluss

    1. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Beitrags in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Erinnerung. Erfolgt bis zum festgesetzten Zahlungszeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr für den Mehraufwand und den Verzugsschaden in Höhe von 5 Euro fällig.
    2. Bis zur Zahlung des Beitrags wird das Mitglied von der Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

    §8 Inkrafttreten

    1. Diese Beitragsordnung tritt mit der Verabschiedung in der Jahreshauptversammlung sofort in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich gültig.
    2. Die Beitragsordnung wird auf den Internetseiten des Vereins bekannt gemacht.

     

    Hanau, 23. Februar 2025

    Der Vorstand